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Versicherung

Alle jungen Menschen, die an Freiwilligentätigkeiten teilnehmen, müssen grundsätzlich im Besitz einer European Health Insurance Card (EHIC) / einer Europäische Krankenversicherungskarte sein.

Ergänzend dazu schließt die projektleitende Organisation eine Versicherung für die jungen Menschen bei der ESK-Gruppenversicherung ab. Diese erweitert die bestehende nationale Krankenversicherung, welche durch die EHIC nachgewiesen wird.

Die Leistungen der ESK-Gruppenversicherung ergänzen die nationalen Krankenversicherungen um folgende Punkte: Reiseversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung / Invalidität und Rücktransport im Todesfall.

Die Kosten für die ESK-Gruppenversicherung trägt die EU-Kommission. Für junge Menschen, die nicht im Besitz einer kostenfreien EHIC sind, umfasst die Versicherung auch die Krankenversicherung. Für den vollen Versicherungsschutz müssen Antragstellende dies individuell mit der Versicherungsgesellschaft vereinbaren.

Die ESK-Gruppenversicherung ist über den gesamten Aktivitätszeitraum gültig, vorausgesetzt, es erfolgt eine rechtzeitige Anmeldung durch die projektleitende Organisation. Nachbehandlungen sind bis zu zwei Monate nach Aktivitätsende versichert.

Bitte beachten Sie, dass bei Freiwilligen über 25 Jahren, die an einer Hochschule eingeschrieben sind und während eines Urlaubssemesters einen Freiwilligendienst ableisten möchten, durch den doppelten Status als Studierende und Freiwillige potenzielle Probleme in Bezug auf die Krankenversicherung entstehen können. Wir empfehlen daher, frühzeitig die Versicherungsfragen zu klären und bei Bedarf die Nationale Agentur zu kontaktieren.

Wie funktioniert die Anmeldung?