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Der Budgetantrag im ESK

Alle Organisationen, die über ein gültiges Qualitätssiegel für projektleitende Organisationen verfügen, können im jährlichen Turnus per Webformular Fördermittel beantragen.

Organisationen, die einen Budgetantrag stellen wollen, müssen spätestens zur Budgetantragsfrist über ein gültiges Qualitätssiegel für die projektleitende Rolle verfügen.

Für Organisationen, die erstmalig einen Budgetantrag stellen möchten, endet die Frist zur Einreichung des Qualitätssiegelantrags für die projektleitende Rolle jeweils am 31. Oktober des Vorjahrs.

Budgetantrag stellen

Das Formular zur Budgetbeantragung ist im Wesentlichen auf zentrale Kennzahlen zu Teilnehmertagen in den verschiedenen Formaten sowie zur Umsetzung von Prioritäten reduziert.

Diese sollten realistisch kalkuliert sein und sich vom Umfang her an dem Maßnahmenplan orientieren, der mit dem Qualitätssiegel eingereicht wurde und um maximal 30% überschritten werden kann.

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 Höhe der Förderung

Die Höhe der Bewilligung orientiert sich zum einen an den zur Verfügung stehenden Fördermitteln, zum anderen an der Bewertung der bisherigen Umsetzung (im ersten Jahr ersetzt durch die Bewertung des Qualitätssiegels) und der Umsetzung zentraler Prioritäten.

Sofern nicht weniger beantragt wird, steht jedem akkreditierten Träger 2025 ein garantierter Mindestförderbetrag von 25.000,- Euro zu, mit dem wenigstens eine Aktivität umgesetzt werden kann.

Der Maximalbetrag der Förderung beträgt 550.000,- Euro, wobei sich Anträge und Bewilligungen auch am Umfang der Förderung in Vorjahren orientieren sollen.

Gesamtbudget in Deutschland für 2026

In Deutschland ist in 2025 erstmals nur eine Antragsfrist zur Einreichung von Budgetanträgen für Freiwilligentätigkeiten am 20. Februar 2025 vorgesehen. Die nächste Möglichkeit, nach dieser Frist Fördergelder abzurufen, wird es voraussichtlich erst wieder im Februar 2026 geben.

Daher denken Sie bitte unbedingt daran, rechtzeitig vor Ablauf der Frist am 20. Februar 2025 Ihren Budgetantrag einzureichen. Dies gilt auch für Organisationen, die in 2024 einen Mittelabruf zur Oktoberfrist eingereicht haben und dieser bewilligt wurde.

Falls am Jahresende Restmittel vorhanden sind, werden diese an Organisationen verteilt, bei denen das beantragte Budget zunächst nicht in voller Höhe gefördert werden konnte.

Das zur Verfügung stehende Budget im Jahr 2025 in Zahlen:

  • Gesamtbudget für Freiwilligentätigkeiten: 12.041.115,- Euro
  • Außergewöhnliche Kosten in 2025 insgesamt: 400.000,- Euro

Für die jeweiligen Vergabekriterien sind vorgesehen:

  • Mindestförderbeträge: 3.750.000,- Euro
  • Qualitative Bewertung und Umsetzung von Prioritäten: 8.291.115,- Euro

Regeln der Budgetverteilung

Die Mittelvergabe erfolgt auf Grundlage des zur Verfügung stehenden Förderbudgets, der beantragten Aktivitäten (auf Grundlage des Maßnahmenplans) und der Mindest- und Höchstfördersummen.

Im Jahr 2025 sind dies

Mindestfördersumme: 25.000,- Euro
(entspricht einem durchschnittlichen Freiwilligenteam mit 15 Teilnehmenden, 20 Tage, 100% Inklusionspauschale)

Höchstfördersumme: 550.000,- Euro
(entspricht einem Projekt mit 30 individuellen Freiwilligen, je 12 Monate, 50% Inklusionspauschale)

Falls der errechnete Mittelbedarf über dem zur Verfügung stehenden Förderbudget liegt, werden die beantragten Aktivitäten oberhalb des Mindestförderbetrags in Abhängigkeit von der Bewertung der Anträge anteilsmäßig gekürzt.

Die Bewertung der Budgetanträge erfolgt anhand folgender Kriterien:

80% Bewertung der Qualität
(Grundlage hierfür ist die Bewertung des Qualitätssiegels. Falls abgeschlossene Schlussberichte und/oder Progress reports vorliegen, ergibt sich die Bewertung der Qualität zu 60% aus dem Mittelwert der Bewertung des letzten Schlussberichts sowie des Progress Reports und zu 20% aus der Bewertung des Qualitätssiegels)

20% Bewertung der Umsetzung der Programmprioritäten inkl. dem Anteil an jungen Menschen mit geringeren Chancen

FAQ zum Budgetantrag

Budgetantrag