Das Einzelantragsverfahren in Erasmus+ Jugend
Einzelanträge stellen zu bestimmten Antragsfristen
Das Einzelantragsverfahren ist das Standardverfahren in der Leitaktion 2, wenn Sie "Kooperationspartnerschaften" und/oder "Small-scale Partnerships" beantragen wollen. Das Gleiche gilt für “Jugendpartizipationsprojekte” und “DiscoverEU Inklusion” in der Leitaktion 1. Für "Jugendbegegnungen" sowie für "Mobilitätsprojekte für Fachkräfte der Jugendarbeit" in der Leitaktion 1 können Sie das Verfahren nur dann nutzen, wenn sich Ihre Organisation nicht akkreditiert hat.