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Förderinformation für Jugendbegegnungen
Jugendbegegnungen – Lernen, wo Austausch passiert.
Bringen Sie junge Menschen aus verschiedenen Ländern zusammen, um gemeinsam Neues zu erleben, voneinander zu lernen und Europa zu entdecken. Geben Sie ihnen die Möglichkeit, ihr eigenes Lernprogramm mitzugestalten – zu Themen, die ihnen wichtig sind. Von der Planung bis zur Nachbereitung bieten Sie ihnen so einen einzigartigen Raum für Austausch, Kreativität und gemeinsames Wachsen.
Sind Jugendbegegnungen etwas für mich?
Erasmus+ unterstützt Begegnungen zwischen jungen Menschen aus verschiedenen Ländern. Dabei geht es darum, dass junge Menschen sich einbringen und aktiv an der Gesellschaft teilnehmen, sich mit Europa verbunden fühlen, und Fähigkeiten entwickeln, die sie im Leben und im Beruf brauchen.
Mit Jugendbegegnungen können Sie ihnen konkret dabei helfen:
- Menschen aus unterschiedlichen Kulturen besser zu verstehen und das Gefühl zu stärken, Teil von Europa zu sein,
- neue Kompetenzen und Einstellungen zu lernen,
- europäische Werte zu fördern und Vorurteile abzubauen,
- und Interesse an wichtigen gesellschaftlichen Themen zu wecken, damit junge Menschen sich für die Gesellschaft engagieren und am demokratischen Leben teilnehmen.
Jugendbegegnungen sind für alle jungen Menschen offen – besonders für diejenigen, die weniger Chancen haben (zum Beispiel wegen sozialer, wirtschaftlicher oder anderer Hürden).
Warum lohnt sich ein Vorbereitungstreffen?
Zu Jugendbegegnungen können auch vorbereitende Besuche gehören. Diese Treffen helfen dabei, dass das Projekt gut organisiert und von hoher Qualität ist.
Bei solchen Besuchen können Sie:
- Absprachen treffen und planen,
- Vertrauen und ein gutes Miteinander zwischen den beteiligten Organisationen und Personen entwickeln,
- und eine stabile Zusammenarbeit aufbauen.
Wenn bei einer Jugendbegegnung junge Menschen mit geringeren Chancen teilnehmen, können Sie mit dem vorbereitenden Besuch sicherstellen, dass ihre besonderen Bedürfnisse berücksichtigt werden.
Was sind die Fördervoraussetzungen?
Jugendbegegnungen selbst können zwischen fünf und 21 Tagen dauern, das Projekt von der Planung bis zur Nachbereitung drei bis 24 Monate. Jugendbegegnungen sollen in dem Land stattfinden, in dem eine der am Projekt beteiligten Organisationen ihren Sitz hat. Wenn die Aktivität nicht an einen festen Ort gebunden ist, kann sie auch in mehreren dieser Länder stattfinden.
Wer kann teilnehmen?
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmende:
- Junge Menschen im Alter von 13 bis 30 Jahren,
- die in den Ländern der entsendenden oder aufnehmenden Organisation wohnen.
Gruppenleitende / Betreuende / Begleitpersonen:
- gehören nicht zu den Teilnehmenden,
- können jedoch bei bestimmten Kosten im Budget unterstützt werden,
- und sind mindestens 18 Jahre alt.
Gruppengröße und Zusammensetzung
- Eine Jugendbegegnung umfasst mindestens 16 und höchstens 60 Teilnehmende.
- Jede Gruppe besteht aus mindestens vier Teilnehmenden.
- Bei Projekten nur für junge Menschen mit geringeren Chancen beträgt die Mindestzahl zehn Teilnehmende.
- Es nehmen mindestens zwei Gruppen aus zwei verschiedenen Ländern teil.
- Jede Gruppe braucht mindestens eine*n Gruppenleiter*in.
- Es dürfen höchstens zwei Betreuende pro Jugendbegegnung teilnehmen.
Wann kann meine Organisation mitmachen?
Wer kann einen Antrag stellen?
Jede förderfähige Organisation oder informelle Gruppe junger Menschen in
- einem EU-Land oder
- einem assoziierten Drittstaat (Land, das am Programm teilnimmt)
kann einen Antrag stellen.
Teilnahmeberechtigt sind insbesondere:
- gemeinnützige Organisationen, Verbände oder NGOs
- europäische Jugend-NGOs
- öffentliche Stellen (lokal, regional, national)
- Unternehmen mit sozialer Verantwortung
Beteiligte Organisationen
- Es sind mindestens zwei Organisationen aus verschiedenen Ländern beteiligt:
- eine entsendende Organisation (schickt Teilnehmende)
- eine aufnehmende Organisation (empfängt Teilnehmende)
- Eine Organisation darf pro Antragsfrist an höchstens fünf Anträgen beteiligt sein.
Länderkombinationen
- Aktivitäten innerhalb von EU-Ländern oder assoziierten Drittstaaten:
→ Alle beteiligten Organisationen sind in diesen Ländern ansässig. - Aktivitäten mit Nachbarländern, die nicht am Programm teilnehmen:
→ Mindestens eine Organisation stammt aus einem EU-Land oder assoziierten Drittstaat,
→ mindestens eine Organisation aus dem beteiligten Nachbarland.
Vorbereitender Besuch
- Der vorbereitende Besuch findet im Land der Organisation statt, die die Jugendbegegnung ausrichtet.
Teilnahmeberechtigt sind:
- Vertretende der teilnehmenden Organisationen
- Betreuende und Gruppenleitende
- junge Menschen
Förderfähige Länder
In unserer tabellarischen Übersicht sehen Sie, welche Länder innerhalb von Erasmus+-Projekten förderfähig sind.
Prioritäten in Erasmus+
Wenn Sie ein Projekt planen, sollten Sie dabei die folgenden übergreifenden Themen berücksichtigen: Inklusion und Vielfalt; Ökologische Nachhaltigkeit; Digitaler Wandel; sowie Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement.
Neben diesen horizontalen Prioritäten legt JUGEND für Europa zusätzliche Schwerpunkte für Deutschland fest – in den Bereichen Demokratie und Beteiligung stärken sowie europäische Jugendarbeit weiterentwickeln.
Wie hoch ist die Förderung?
Stellen Sie Ihr Projekt auf solide Beine. Wir bieten Ihnen finanzielle Unterstützung in folgenden Bereichen an:
Organisatorische Unterstützung
- Deckt Kosten, die direkt mit der Organisation der Jugendbegegnung zu tun haben
- Wer bekommt es? Die Teilnehmenden, nicht Gruppenleitenden, Betreuenden oder Begleitpersonen
- Wie wird gerechnet? Pauschal pro Teilnehmer*in
Reisekosten
- Zuschuss für die Reisen von allen Teilnehmenden, Gruppenleitenden, Betreuenden und Begleitpersonen zum Ort der Jugendbegegnung und zurück
- Regel: Strecken unter 500 km sollen mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden.
- Berechnung: Pauschal basierend auf Entfernung und Anzahl der Personen
- Bei Aktivitäten an mehreren Orten werden die Strecken addiert.
Individuelle Unterstützung (Aufenthaltskosten)
- Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Aufenthaltskosten
- Berechnung: Pauschal pro Tag und pro Person, inklusive Reisetag vor und nach der Jugendbegegnung
- Für umweltfreundliche Reisen können bis zu vier zusätzliche Tage unterstützt werden.
Inklusionsunterstützung
- Für Organisationen: Unterstützung für Projekte mit Teilnehmenden mit weniger Chancen
- Berechnet pro Teilnehmer*in mit geringeren Chancen
- Gruppenleitende, Betreuende und Begleitpersonen sind hier nicht eingeschlossen.
- Für Teilnehmende: Zusätzliche Kosten, die direkt mit Teilnehmenden mit weniger Chancen zusammenhängen
- Z. B. extra Unterkunft, Reise oder Betreuung
- Wird nach tatsächlichen Kosten berechnet und bedarf einer Begründung und Genehmigung
Unterstützung für vorbereitende Besuche
- Zuschuss für Reise- und Aufenthaltskosten, wenn ein Vorbereitungstreffen nötig ist
- Maximal zwei Teilnehmende pro Organisation, die zweite Person ist ein junger Mensch
- Ein*e Betreuer*in pro Besuch kann ebenfalls unterstützt werden.
- Vorbereitung bedarf einer Begründung und Genehmigung werden. Ausnahme: Projekte im Akkreditierungssystem
Außergewöhnliche Kosten
- Kosten, die besonders hoch oder ungewöhnlich sind, z. B.:
- Visa, Aufenthaltsgenehmigungen, Impfungen, ärztliche Bescheinigungen
- Sehr teure Reisen (z. B. weil umweltfreundliche Verkehrsmittel teuer sind oder abgelegene Orte)
- Finanzsicherheiten, falls die JUGEND für Europa sie verlangt
- Berechnung: nach tatsächlichen Kosten
- Bedarf einer Begründung und Genehmigung
- Teure Reisen gelten, wenn die normale Reisekostenunterstützung weniger als 70 Prozent der tatsächlichen Kosten abdeckt
Wie läuft die Antragstellung?
Sie haben zwei Wege, um Fördermittel für Jugendbegegnungen im Rahmen von Erasmus+ Jugend zu beantragen:
Akkreditierung
- Das Akkreditierungsverfahren ist ideal für Organisationen,
- die bereits Erfahrung mit Erasmus+ Jugend haben und
- regelmäßig Projekte durchführen möchten.
Vorgehen:
- Sie stellen einmalig einen Antrag auf Akkreditierung.
- Nach erfolgreicher Akkreditierung können Sie einmal jährlich unkompliziert Fördermittel für Ihre Projekte abrufen – langfristig und mit weniger Aufwand.
Frist:
- Antrag auf Akkreditierung bis zum 29. September 2026 (12 Uhr) übermitteln.
Einzelantragsverfahren
Das Einzelantragsverfahren eignet sich für:
- Neueinsteiger*innen in der internationalen Jugendarbeit,
- informelle Gruppen junger Menschen,
- sowie Organisationen, die Erasmus+ Jugend nur gelegentlich nutzen möchten.
Fristen für Jugendbegegnungen:
- 12. Februar 2026 (12 Uhr) – für Projekte, die zwischen dem 1. Juni und 31. Dezember desselben Jahres starten
- 1. Oktober 2026 (12 Uhr) – für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und 31. Mai des folgenden Jahres starten
Antragstellung
- Alle Anträge reichen Sie online über die zentrale Programmverwaltungsplattform der EU-Kommission ein.
- Sprachen: Wir können nur Anträge bearbeiten, die auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden.
- Tipp: Reichen Sie Ihre Anträge frühzeitig ein.
Mehr lesen zu Akkreditierung und Mittelabruf
Ressourcen
Die wichtigsten Ressourcen
- Ressource 1: Programmleitfaden
- Ressource 2: Factsheet zu den Antragsverfahren der Leitaktion 1
Serviceangebote
Serviceveranstaltungen zur Antragsstellung
Vor jeder Antragsrunde bieten wir digitale Informationsveranstaltungen und Antragssprechstunden an.
OTLAS – Partnerkontaktbörse
Partner finding at its best. OTLAS, die Partnerkontaktbörse von SALTO, hilft Ihnen bei der Suche nach Partnern und Projekten im Ausland.
Haben Sie noch Fragen?
Unser Team steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Sie finden Ihre persönlichen
Ansprechpartner*innen nach Bundesländern organisiert.